Tagestherme

BADEORDNUNG des Thermenresorts Laa
Firmenbuchnummer: FN 193369t

Der einfacheren Lesbarkeit halber wird auf die dezidierte Ausführung in weibliches, männliches und diverses Geschlecht verzichtet. Alle Infos richten sich selbstverständlich an alle Geschlechter.

Werte Gäste! Mit Erwerb einer Eintrittskarte oder der Inanspruchnahme der Hoteldienstleistungen schließen Sie mit der TBL Therme Laa a.d. Thaya – Betriebsgesellschaft m.b.H. einen Vertrag ab und damit gelten folgende Bestimmungen der Badeordnung als Vertragsinhalt. Gäste, welche die Badeordnung übertreten oder sich den Anordnungen des Thermenresort Personals widersetzen, können ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes aus der Anlage gewiesen werden. In besonderen Fällen kann der Gast zeitweise oder dauernd vom Besuch ausgeschlossen werden. Die Saunaordnung ist Bestandteil der Badeordnung und somit für alle Gäste des Thermenresorts verbindlich. Der Eintritt in den Saunabereich ist für Jugendliche ab 14 Jahren gestattet. Silent Spa ab 16 Jahren.

1. Pflichten des Thermenresorts Laa

1.1. Gewährung der Benützung der Anlagen, Gefahrtragung der Gäste

(1) Das Thermenresort ermöglicht den Gästen dessen Einrichtungen im Rahmen der Vorschriften dieser Badeordnung auf eigene Gefahr zu benützen. (2) Es ist weder dem Thermenresort noch dem Personal möglich, Badeunfälle generell zu verhüten. Insbesondere tragen die Gäste selbst die, mit dem auf dem Badegelände ausgeübte Sportes, verbundenen Gefahren. (3) Gleiches gilt für Verletzungen und sonstige Eingriffe in die Persönlichkeitssphäre des Gastes durch andere Gäste oder sonstige, nicht zum Personal des Thermenresorts gehörende Dritte. (4) Das Thermenresort übernimmt gegenüber den Gästen ausschließlich die in der Folge angeführten Pflichten.

1.2. Öffnungszeiten und Zutrittsgewährung

(1) Das Angebot des Thermenresorts kann im Rahmen der veröffentlichten Öffnungszeiten in Anspruch genommen werden. (2) Wird die behördliche Höchstbesucherzahl erreicht, ist das Thermenresort verpflichtet, den Zutritt weiterer Gäste zu untersagen. In diesen Fällen haben unsere Gäste mit Wartezeiten zu rechnen. (3) Das Thermenresort informiert darüber, dass der Aufenthalt von Gästen, die sich in einem durch Alkohol, Medikamente, Suchtgifte etc. beeinträchtigten Zustand befinden bzw. sich auffällig aggressiv oder gewalttätig verhalten, im Thermenresort nicht möglich ist.

1.3. Zustand und Bedienung der Anlagen

(1) Das Thermenresort steht dafür ein, dass die Anlagen vorschriftsgemäß errichtet, bedient und gewartet werden. Insbesondere hat das Thermenresort alle geltenden Hygiene- und Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Weitere Verpflichtungen des Thermenresorts bestehen nicht. (2) Sobald das Thermenresort von der Störung, Mangel- oder Schadhaftigkeit einer Anlage Kenntnis erlangt, welche einen sicheren Betrieb nicht mehr gewährleistet, untersagt das Thermenresort umgehend die Benützung der gestörten Anlage oder schränkt ihre Benützung auf gehörige Weise ein. Dies führt nicht zu einem Anspruch auf Verringerung des Entgelts.

1.4. Kontrolle der Einhaltung der Badeordnung

Das Thermenresort kontrolliert im Rahmen des Zumutbaren mit Hilfe ihres zuständigen Personals die Einhaltung der Badeordnung durch Gäste und sonstige sich auf dem Gelände des Thermenresorts aufhaltende Personen. Wird ordnungswidriges Verhalten festgestellt, werden die betreffenden Personen verwarnt und können erforderlichenfalls des Geländes verwiesen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes.

1.5. Hilfe bei Unfällen

Kommt es zu einem Unfall, leitet das Thermenresort mit Hilfe ihres zuständigen Personals im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich Hilfsmaßnahmen ein. Unfälle sind in jedem Fall unverzüglich unserem Personal zu melden.

1.6. Hilfe bei der Abwehr angezeigter Gefahren

Wird dem Thermenresort, insbesondere dem zuständigen Personal, von Gästen eine drohende Gefahr für die Gesundheit und das Leben von Gästen glaubhaft gemacht, ist das Thermenresort mit Hilfe seines Personals im Rahmen des Zumutbaren bemüht, diese Gefahr abzuwenden.

1.7. Beaufsichtigung Minderjähriger, Unmündiger, Menschen mit besonderen Bedürfnissen und Nichtschwimmer

Die Aufsichtspflicht über Minderjährige, Unmündige, Menschen mit besonderen Bedürfnissen oder Nichtschwimmern obliegt nicht dem Thermenresort und kann diesem auch nicht übertragen werden. Der Zutritt von unbegleiteten minderjährigen Gästen bis zu einem Alter von 14 Jahren ist nicht erlaubt.

1.8. Haftung des Thermenresorts Laa

(1) Das Thermenresort haftet nur für solche Schäden, die es oder sein Personal dem Gast durch rechtswidriges, insbesondere vertragswidriges und schuldhaftes Verhalten zugefügt hat. (2) Das Thermenresort haftet nicht für Schäden, die durch Missachtung der Badeordnung, allfälliger sonstiger Benützungsregelungen oder durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Personals, durch sonstiges eigenes Verschulden des Geschädigten oder durch unabwendbare Ereignisse bzw. höhere Gewalt, insbesondere auch durch Eingriffe dritter Personen, verursacht werden. Mitverschulden führt zu entsprechender Schadensteilung. Gleiches gilt sinngemäß für allfällige bei den jeweiligen Geräten und Einrichtungen ausgehängten besonderen Benützungsregeln (z.B. für Rutsche, Sprungturm, Sauna etc.) sowie für allfällige Benützungsverbote oder Einschränkungen im Sinne von Punkt 1.3.Abs.2. (3) Die Benützung von Parkplätzen erfolgt auf eigene Gefahr. Das Thermenresort ist weder gehalten, Parkplätze zu bewachen, noch seine Flächen und sonstigen Einrichtungen zu warten, um die Fahrzeuge vor Schaden (z.B. durch auf den Flächen befindliche Nägel, Glasscherben oder Schlaglöcher) zu bewahren. Es gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO).

1.9. Besondere Sicherheitsmaßnahmen des Thermenresorts Laa

Ausgewählte Bereiche des Thermenresorts, wie Therme, Silent Spa, Hotel, Silent Villas und Parkplätze, werden aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. Die dabei entstehenden Aufnahmen werden nicht länger als 72 Stunden gespeichert. Die Gäste stimmen der Videoüberwachung durch das Betreten des Thermenresorts zu.

2. Pflichten der Gäste

2.1. Chip-Medien, Entgelte

(1) Die Benützung des Thermenresorts ist zu der jeweils gültigen Preisordnung möglich. (2) Für ausgegebene Chip-Medien kann auf Grund der geltenden Tarife eine Kaution verlangt werden. (3) Die Chip-Medien sind beim Verlassen des Thermenresorts zurückzugeben. (4) Für jedes abhanden gekommene Chip-Medium ist ein Ersatz von 15 Euro sowie ein pauschalierter Ersatz von 100 Euro für nicht nachvollziehbare Konsumation zu leisten.

2.2. Aufsicht über Kinder, Minderjährige, Nichtschwimmer und Menschen mit besonderen Bedürfnissen

(1) Für die Aufsicht über Kinder, Minderjährige, Nichtschwimmer und Menschen mit besonderen Bedürfnissen haben die für diese Gäste auch sonst Aufsichtspflichtigen (z.B. die erziehungsberechtigten Angehörigen oder entsprechende Aufsichts- oder Pflegepersonen) gehörig vorzusorgen. (2) Diese aufsichtspflichtigen Gäste bleiben für die Aufsicht auch dann verantwortlich, wenn sie das Gelände des Thermenresorts ohne die zu Beaufsichtigenden verlassen. (3) Die jeweils geltenden Jugendschutzbestimmungen, insbesondere Alkohol- und Rauchverbote, Aufenthaltsverbote, Verpflichtungen der Erziehungsberechtigten, sind von den Jugendlichen und ihren Erziehungsberechtigten einzuhalten.

2.3. Aufsicht bei Gruppenbesuchen

(1) In Fällen von Gruppenbesuchen hat bei Schülern die hierfür zuständige Aufsichtsperson, bei Vereinen und anderen Organisationen der hierfür zuständige Funktionär für die Einhaltung der Badeordnung zu sorgen und dafür die volle Verantwortung zu tragen. Die diesbezüglichen eigenen Aufsichtspersonen haben während der gesamten Dauer des Gruppenbesuches anwesend zu sein. (2) Die Aufsichtsperson hat mit dem Personal des Resorts das gehörige Einvernehmen zu pflegen, um zu gewährleisten, dass der übrige, normale Badebetrieb durch den Gruppenbesuch nicht gestört wird.

2.4. Anweisungen des Resort Personals

(1) Die Gäste sind verpflichtet, Anweisungen des Resort Personals uneingeschränkt Folge zu leisten. Dies gilt auch dann, wenn ein Gast der Auffassung sein sollte, die ihm erteilte Anweisung sei nicht gerechtfertigt. (2) Wer die Badeordnung bzw. Benützungsverbote für bestimmte Einrichtungen (z.B. Rutsche, Sprungturm, Sauna) oder Einschränkungen im Sinne von Punkt 1.3.Abs.2 übertritt oder sich den Anweisungen des Personals widersetzt, kann ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes von diesem aus dem Thermenresort verwiesen werden. (3) In besonderen Fällen kann auch ein Besuchsverbot für die Zukunft ausgesprochen werden.

2.5. Hygienebestimmungen

(1) Die Gäste sind im gesamten Thermenresort zu größter Sauberkeit verpflichtet. Dies schließt das Tragen von ordentlicher Badekleidung (Ausnahme: Saunabereiche) und Badeschuhen mit ein. (2) Grundsätzlich steht in Bezug auf die Badebekleidung der hygienische Gesichtspunkt im Vordergrund. So muss es sich – den gesetzlichen Vorschriften entsprechend – um wasserabweisende, nicht saugende Badebekleidung handeln. Die Badebekleidung muss aus Sicherheitsgründen anliegend sein und sollte über keine wegstehenden Teile verfügen, die ein Hängenbleiben an hervorstehenden Gegenständen fördern. (3) Es ist eine die primären Geschlechtsteile zu bedeckende Badebekleidung zu tragen. (4) Kleinkinder und Babies dürfen die Schwimmbecken nur mit geeigneter Schwimmwindel oder Badehose benutzen. (5) Das Thermenresort darf nicht mit ansteckenden Krankheiten besucht werden. (6) Die Nass- und Liegebereiche des Thermenresorts dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. (7) Vor jedem Betreten der Becken ist aus hygienischen Gründen zu duschen. Die Brausen sind nach dem Gebrauch abzudrehen. (8) Die Benützung von Seife, Shampoos oder Waschmitteln sowie das Waschen der Badebekleidung in Schwimm- und Badebecken ist untersagt. (9) Es ist untersagt, sich zu rasieren, sich die Haare zu färben, sich Nägel zu schneiden, sich die Körperbehaarung zu wachsen und Körper- sowie Gesichtspackungen anzuwenden. (10) Speisen dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen verzehrt werden. (11) Abfälle (Flaschen, Gläser, Dosen, Papier etc.) sind getrennt in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen. (12) Die Mitnahme von Tieren in das Thermenresort, ausgenommen dem Hotel, ist nicht gestattet.

2.6. Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen

(1) Jeder Gast ist vor allem im Hinblick auf Lärmentwicklung verpflichtet, auf die anderen Gäste Rücksicht zu nehmen. Es ist daher alles zu unterlassen, was andere Gäste belästigt oder gefährdet. (2) Die Abgrenzungen des Badegeländes dürfen nicht er- und überklettert werden. (3) Alle Anlagen und Einrichtungen des Thermenresorts dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. (4) Das Anfertigen von Bild- und Tonmaterial von Gästen ohne deren Zustimmung ist ausnahmslos nicht gestattet. Das Anfertigen von Bild- und Tonmaterial von Gebäuden, Gebäudeteilen oder Räumlichkeiten des Thermenresorts ist ausnahmslos untersagt und lediglich nach Einholung einer schriftlichen Zustimmung der TBL gestattet. Ebenso ist die Veröffentlichung, auf welche Art auch immer, von derartigen Lichtbildern untersagt. (5) Das Rauchen und Verdampfen von Tabak und Flüssigkeiten ist im gesamten Innenbereich des Thermenresorts, sowie in allen Innen- und Außenbecken nicht gestattet und nur an den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Orten zulässig. (6) Die Benützung von Glaswaren und Porzellan ist im gesamten Nass- und Liegebereich untersagt. (7) Der Betrieb von Radio- und Fernsehgeräten, MP3 Playern sowie die Nutzung von Musikinstrumenten und Musikboxen sind mit Rücksicht auf die anderen Gäste nicht gestattet. Lautstarkes Telefonieren, insbesondere in Ruhebereichen, ist zu unterlassen. (8) Sämtliche Wasserbecken des Thermenresorts sind ausschließlich über die dafür vorgesehenen Ein- und Ausstiege zu betreten. (9) Ohne Zustimmung der Geschäftsleitung des Thermenresorts ist das Abhalten von Kursen oder Gruppenveranstaltungen jeglicher Art nicht gestattet.

2.7. Benützung von Zusatzeinrichtungen

(1) Bademäntel, Badetücher, Liegestühle und andere öffentlich angebotene Geräte und Einrichtungen können, solange der Vorrat reicht, gegen entsprechende Benützungsgebühr verwendet werden. (2) Jeder Gast darf nur eine Sitz- bzw. Liegefläche beanspruchen. Wird diese nicht benützt, ist eine längerfristige Reservierung durch Auflegen von Handtüchern, Taschen o.dgl. nicht gestattet. Im Bedarfsfall ist das Personal berechtigt, diese Gegenstände zu entfernen.

2.8. Einbringung und Verlust von Gegenständen, Abstellen von Fahrzeugen

(1) Wertgegenstände sind in den eigens dafür vorgesehenen Wertsafes zu verwahren, für anderweitig in das Thermenresort eingebrachte Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. (2) Gefundene Gegenstände sind an der Thermenkasse gegen Bestätigung abzugeben. (3) Fahrzeuge oder sonstige Gegenstände dürfen nur so abgestellt werden, dass der Zugang zum Bad, insbesondere auch im Hinblick für Rettungs-, Feuerwehr- oder Polizeieinsätze, nicht verstellt wird.

2.9. Meldepflicht / Hilfeleistungspflicht

(1) Unfälle, Diebstähle sowie Beschwerden sind dem zuständigen Personal oder der Leitung des Thermenresorts sofort zu melden. (2) Jeder Gast ist verpflichtet, die notwendige erste Hilfe oder andere Hilfestellungen zu leisten. (3) Sämtliche selbst verschuldeten Beschädigungen sind vom Gast unverzüglich bekannt zu geben.

2.10. Sonstige gewerbliche Tätigkeit/Werbung

Jede Art von gewerblicher Tätigkeit oder Werbung im Thermenresort Bereich bedarf der vorherigen Zustimmung der Geschäftsleitung

SAUNAORDNUNG

SAUNAORDNUNG des Thermenresorts Laa

Firmenbuchnummer: FN 193369 t

Der einfacheren Lesbarkeit halber wird auf die dezidierte Ausführung in weibliches, männliches und diverses Geschlecht verzichtet. Alle Infos richten sich selbstverständlich an alle Geschlechter. Durch das Betreten der Saunalandschaft wird die Saunaordnung anerkannt. Saunieren hat viele positive Effekte für Ihre Gesundheit. Aus Rücksicht gegenüber anderen Gästen und im Sinne der Hygiene und Sicherheit beachten Sie bitte folgende Sauna-Regeln:

1. Nach alter Sauna-Tradition betreiben wir unsere Saunawelt als Freikörperbereich (Nacktbereich). Das Tragen von Badebekleidung ist nur in der Textilsauna in der öffentlichen Therme zulässig.

2. Gäste unter 14 Jahren haben keinen Zutritt zur Sauna.

3. Vor dem ersten Saunagang ist zu duschen. Betreten Sie bitte die Saunakabine nur in vollkommen abgetrocknetem Zustand und mit Badesandalen.

4. Verwenden Sie bitte ein Handtuch als Sitz- oder Liegeunterlage in allen Saunakabinen, außer im Dampfbad, um jeglichen Schweiß auf den Saunabänken zu vermeiden. Vermeiden Sie den direkten Körperkontakt mit den Sitzbänken und stellen Sie die Füße beim Sitzen auf den Saunabänken immer auf ein Handtuch.

5. Im Dampfbad verwenden Sie bitte keine Badetücher als Sitzunterlage, sondern reinigen Ihre Sitzfläche vor und nach dem Dampfbad-Auf[1]enthalt mit den dafür vorgesehenen Wasserschläuchen.

6. Aus Rücksicht zu anderen Saunagästen bitten wir um Ruhe in den Saunakabinen.

7. Das Mitnehmen von elektronischen Geräten in die Saunakabine ist verboten.

8. Das Mitnehmen von Gläsern, Geschirr und jeglichen zerbrechlichen Gegenständen ist verboten.

9. Bitte haben Sie Verständnis, dass das Mitnehmen von Kosmetikzubehör (Rasierer, Pediküre etc.) nicht gestattet ist.

10. Das Anfertigen von Bild- und Tonmaterial von Personen ohne deren Zustimmung ist ausnahmslos nicht gestattet. Das Anfertigen von Bild- und Tonmaterial von Gebäuden, Gebäudeteilen oder Räumlichkeiten des Thermenresorts ist ausnahmslos untersagt und lediglich nach Einholung einer schriftlichen Zustimmung der TBL gestattet. Ebenso ist die Veröffentlichung von derartigen Lichtbildern, auf welche Art auch immer, untersagt. Lautstarkes Telefonieren ist zu unterlassen.

11. Bitte beachten Sie die angegebenen Aufgusszeiten. Aus Rücksicht anderen Gästen gegenüber beginnen Sie Ihren Saunagang bitte nicht während eines Aufgusses.

12. Selbst durchgeführte Aufgüsse sind ausschließlich in der Zirben-Sau[1]na der öffentlichen Thermen-Saunawelt gestattet. In allen anderen Saunas sind selbst durchgeführte Aufgüsse untersagt.

13. Die Verwendung von selbst mitgebrachten Flüssigkeiten bzw. Sauna-Essenzen jeglicher Art ist in keiner Sauna gestattet.

14. Bei Gesundheitsgefährdung und im Notfall verlassen Sie bitte auch während des Aufgusses die Saunakabinen!

15. Während der Lüftungsphase verlassen Sie bitte die Sauna, Handtücher mitnehmen.

16. Die Saunalandschaft darf nicht mit ansteckenden Krankheiten besucht werden.

17. Alkoholische Aufgüsse und Konsum von Alkohol in den Saunakabinen sind nicht gestattet.

18. Aus hygienischen Gründen ist vor dem Eintauchen in das Abkühlbecken zu duschen.

19. Der Verzehr von Speisen ist aus hygienischen Gründen im Sauna- und Dampfbadbereich nicht gestattet.

20. Das Springen vom Beckenrand ist in allen Becken untersagt.

21. Gönnen Sie sich zwischen den einzelnen Saunagängen ausreichend Ruhezeit. Benützen Sie die Liegen oder Ruhebetten bitte nur mit einer Unterlage.

22. An der Saunabar bzw. Vitalbar tragen Sie bitte entweder einen Bademantel oder verwenden Sie ein großes Badetuch.

23. Die Gäste haben den Anweisungen unseres Personals Folge zu leisten