ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen Beherberger und Gast.
1.2 Durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird das Recht zum Abschluss von Sondervereinbarungen nicht berührt. Soweit daher eine mit dem Gast getroffene Sondervereinbarung im Widerspruch mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht, geht diese Sondervereinbarung diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die von der Sondervereinbarung nicht berührten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben daneben im vollen Umfang aufrecht.
2. Begriffsdefinitionen
2.1 Begriffsdefinitionen: „Beherberger“: Ist eine natürliche oder juristisch Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergt. „Gast“: Ist eine natürliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (z.B. Familienmitglieder, Freunde etc). „Vertragspartner“: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Gast oder für einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschließt. „Konsument“ und „Unternehmer“: Die Begriffe sind im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) zu verstehen. „Beherbergungsvertrag“: Ist der zwischen dem Beherberger und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt in der Folge näher geregelt wird.
3. Vertragsabschluss – Anzahlung
3.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den Beherberger zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten des Beherbergers erfolgt.
3.2 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag sowie den Vertrag über die Zurverfügungstellung von Veranstaltungs-/Seminarräumen unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die
geforderte Anzahlung hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich oder mündlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverständniserklärung über die Bezahlung der Anzahlung des Vertragspartners beim Beherberger zustande.
3.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung spätestens 7 Tage (einlangend) vor der Beherbergung zu bezahlen. Die Kosten für die Geldtransaktion (z.B. Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen.
3.4 Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.
4. Beginn und Ende der Beherbergung
4.1 Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 15.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen.
4.2 Wird ein Zimmer erstmalig vor 6.00 Uhr Früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung.
4.3 Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 11.00 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind.
5. Rücktritt vom Vertrag – Stornogebühr
5.1. Rücktritt durch den Beherberger: bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.
5.2. Rücktritt durch den Vertragspartner
5.2.1 Stornobedingungen bei Buchung einer Tagesrate: Ihre Buchung kann bis 2 Tage vor Anreise, 18 Uhr kostenfrei storniert werden. Danach werden auf Stornierung oder Nicht-Anreise 100% Stornogebühren verrechnet.
5.2.2 Stornobedingungen bei der NON REF Rate Stornobedingungen: Der für diese Reservierung gültige Preis ist nur mit 100% Vorauszahlung buchbar und kann nicht mehr kostenfrei storniert oder geändert werden. Bitte beachten Sie, dass alle Stornierungen, Änderungen oder Nichtanreisen am angegebenen Anreisetag mit dem Gesamtbetrag Ihrer Reservierung berechnet werden.
Mit Buchung dieses vergünstigten Arrangements akzeptieren Sie die Abbuchung der kompletten Aufenthaltskosten Ihrer Reservierung zum Zeitpunkt der Buchung von Ihrer Kreditkarte.
5.2.3 Stornobedingungen bei Buchung eines Packages: Als Zahlungs- und Buchungsgarantie akzeptieren wir diese Reservierung nur mit Bekanntgabe einer gültigen Kreditkartennummer und deren Gültigkeitsdatum. Stornobedingungen: Ihre Buchung kann bis 5 Tage vor Anreise bis 18 Uhr kostenfrei storniert werden. Danach werden auf Stornierung oder Nicht-Anreise 100% Stornierungsgebühren verrechnet.
5.2.4 Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für den Tag der Anreise zu bezahlen. Der Vertragspartner ist jedoch verpflichtet, dem Beherberger nach Möglichkeit unverzüglich vom Eintritt eines solchen Ereignisses zu informieren.
5.2.5 Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird.
5.2.6 Bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin für Behandlungen (Massage- /Beautyanwendungen, Therapiebehandlungen) kann diese Behandlung ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung des Vertragspartners storniert werden. Nach diesem Zeitpunkt sind Behandlungen im vollen Umfang zu bezahlen.
5.2.7 Vom Vertragspartner gebuchte Veranstaltungs-/Seminarräume und dazugehörige Veranstaltungsleistungen unterliegen jenen Stornobedingungen, die mit Vertragsabschluss solcher Buchungen vereinbart wurden.
6. Beistellung einer Ersatzunterkunft
6.1 Der Beherberger kann dem Vertragspartner bzw. den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
6.2 Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.
6.3 Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Beherbergers.
7. Rechte des Vertragspartners
7.1 Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung.
7.2 Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.
8. Pflichten des Vertragspartners
8.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die aufgrund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen entstanden sind zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen. Zahlungen haben mit Bargeld, mittels Maestro (Bankomatkarte) oder mit folgenden Kreditkarten American Express, Mastercard, Diners Club, VISA zu erfolgen. Der Bezahlung mit Bargeld gleichzusehen ist die Bezahlung mit vom Beherberger ausgestellten bzw. akzeptierten Gutscheinen bzw. Vouchers.
8.2 Der Beherberger ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. Akzeptiert der Beherberger im Einzelfall Fremdwährungen, werden diese zum Tageskurs in Zahlung genommen. Der Vertragspartner hat alle damit zusammenhängenden Kosten, etwa Erkundigungen bei Kreditkartenunternehmungen, Wechselgebühren, Telegramme, usw. zu tragen.
8.3 Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, verursachen.
9. Rechte des Beherbergers
9.1 Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Beherberger das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gemäß § 1101 ABGB an den vom Vertragspartner bzw. dem vom Gast eingebrachten Sachen zu. Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht dem Beherberger weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstiger Auslagen, die für den Vertragspartner gemacht wurden und für allfällige Ersatzansprüche
jeglicher Art zu.
9.2 Wird das Service im Zimmer des Vertragspartners zu außergewöhnlichen Tageszeiten (nach 20.00 Uhr und vor 6.00 Uhr) verlangt, so ist der Beherberger berechtigt, dafür ein Sonderentgelt zu verlangen. Dieses Sonderentgelt ist jedoch auf der Zimmerpreistafel bzw. Zimmerinformationsmappe auszuzeichnen. Der Beherberger kann diese Leistungen aus betrieblichen Gründen auch ablehnen.
9.3 Dem Beherberger steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechung seiner Leistung zu.
10. Pflichten des Beherbergers
10.1 Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.
10.2 Auszeichnungspflichtige Sonderleistungen des Beherbergers, die nicht im Beherbergungsentgelt innbegriffen sind, sind gesondert zu bezahlen.
11. Haftung des Beherbergers für Schäden an eingebrachten Sachen
11.1 Der Beherberger haftet gemäß §§ 970 ff ABGB für die vom Vertragspartner eingebrachten Sachen. Die Haftung des Beherbergers ist nur dann gegeben, wenn die Sachen dem Beherberger oder den vom Beherberger befugten Leuten übergeben oder an einen von diesen angewiesenen oder hiezu bestimmten Ort gebracht worden sind. Sofern dem Beherberger der Beweis nicht gelingt, haftet der Beherberger für sein eigenes Verschulden oder das Verschulden seiner Leute sowie der aus- und eingehende Personen. Der Beherberger haftet gemäß § 970 Abs 1 ABGB höchstens bis zu dem Betrag von EUR 550,–. Kommt der Vertragspartner oder der Gast der Aufforderung des Beherbergers, seine Sachen an einem besonderen Aufbewahrungsort zu hinterlegen nicht unverzüglich nach, ist der Beherberger aus jeglicher Haftung befreit. Die Höhe einer allfälligen Haftung des Beherbergers ist maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme des jeweiligen Beherbergers begrenzt. Ein Verschulden des Vertragspartners oder Gastes ist zu berücksichtigen.
11.2 Die Haftung des Beherbergers ist für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ist der Vertragspartner ein Unternehmer wird die Haftung auch für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden keinesfalls ersetzt.
11.3 Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet der Beherberger nur bis zum Betrag von derzeit EUR 550,–. Der Beherberger haftet für einen darüber
hinausgehenden Schaden nur in dem Fall, dass er diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung übernommen hat oder in dem Fall, dass der Schaden von ihm selbst oder einen seiner Leute verschuldet wurde. Die Haftungsbeschränkung gemäß 12.1 und 12.2 gilt sinngemäß.
11.4 Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann der Beherberger ablehnen, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als Gäste des betreffenden Beherbergungsbetriebes gewöhnlich in Verwahrung geben.
11.5 In jedem Fall der übernommenen Aufbewahrung ist die Haftung ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner und/oder Gast den eingetretenen Schaden ab Kenntnis nicht unverzüglich dem Beherberger anzeigt. Überdies sind diese Ansprüche innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis oder möglicher Kenntnis durch den Vertragspartner bzw. Gast gerichtlich geltend zu machen; sonst ist das Recht erloschen.
12. Haftungsbeschränkungen
12.1 Ist der Vertragspartner ein Konsument, wird die Haftung des Beherbergers für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen.
12.2 Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, wird die Haftung des Beherbergers für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden, immaterielle Schäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses.
13. Tierhaltung
13.1 Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Beherbergers und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.
13.2 Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen.
13.3 Der Vertragspartner bzw. Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw. eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung des Beherbergers zu erbringen.
13.4 Der Vertragspartner bzw. sein Versicherer haften dem Beherberger gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Beherbergers, die der Beherberger gegenüber Dritten zu erbringen hat.
13.5 In den Salons, Gesellschafts-, Restauranträumen und Wellnessbereichen dürfen sich Tiere nicht aufhalten.
14. Verlängerung der Beherbergung
14.1 Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird. Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann der Beherberger der Verlängerung des Beherbergungsvertrages zustimmen. Den Beherberger trifft dazu keine Verpflichtung.
14.2 Kann der Vertragspartner am Tag der Abreise den Beherbergungsbetrieb nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Beherbergungsvertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch verlängert. Eine Reduktion des Entgelts für diese Zeit ist allenfalls nur dann möglich, wenn der Vertragspartner die angebotenen Leistungen des Beherbergungsbetriebes infolge der außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse nicht zur Gänze nutzen kann. Der Beherberger ist berechtigt mindestens jenes Entgelt zu begehren, das dem gewöhnlich verrechneten Preis in der Nebensaison entspricht.
15. Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung
15.1 Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf.
15.2 Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Der Beherberger wird in Abzug bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn der Beherbergungsbetrieb im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der vom Gast bestellten Räumlichkeiten vollständig ausgelastet ist und die Räumlichkeit aufgrund der Stornierung des Vertragspartners an weitere Gäste vermietet werden kann. Die Beweislast der Ersparnis trägt der Vertragspartner.
15.3 Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit dem Beherberger.
15.4 Wurde der Beherbergungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so
können die Vertragsparteien den Vertrag, bis 10.00 Uhr des dritten Tages vor dem beabsichtigten Vertragsende, auflösen.
15.5 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw. der Gast a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht; b) von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird; c) die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt.
15.6 Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (z.B. Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc) unmöglich wird, kann der Beherberger den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Beherberger von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc des Vertragspartners sind ausgeschlossen.
16. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
16.1 Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist.
16.2 Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb. IPRG und EVÜ) sowie UN-Kaufrecht.
16.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz des Beherbergers, wobei der Beherberger überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderem örtlichem und sachlich zuständigem Gericht geltend zu machen.
17. Sonstiges
17.1 Sofern die obigen Bestimmungen nichts Besonderes vorsehen, beginnt der Lauf einer Frist mit Zustellung des die Frist anordnenden Schriftstückes an die
Vertragspartner, welche die Frist zu wahren hat. Bei Berechnung einer Frist, welche nach Tagen bestimmt ist, wird der Tag nicht mitgerechnet, in welchen der Zeitpunkt oder die Ereignung fällt, nach der sich der Anfang der Frist richten soll. Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen beziehen sich auf denjenigen Tage der Woche oder des Monates, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem Tage entspricht, von welchem die Frist zu zählen ist. Fehlt dieser Tag in dem Monat, ist der in diesem Monat letzte Tag maßgeblich.
17.2 Erklärungen müssen dem jeweils anderen Vertragspartner am letzten Tag der Frist (24.00 Uhr) zugegangen sein.
17.3 Der Beherberger ist berechtigt, gegen Forderung des Vertragspartners mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Beherbergers aufzurechnen, es sei denn, der Beherberger ist zahlungsunfähig oder die Forderung des Vertragspartners ist gerichtlich festgestellt oder vom Beherberger anerkannt.
17.4 Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. Dresscode: Bitte beachten Sie, dass am Abend im Restaurant elegante Kleidung erwünscht ist. Bei Herren wird um lange Hosen gebeten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Vamed Vitality Club
1. Geltungsbereich der AGB
Diese AGB gelten bei der Teilnahme am VAMED VitalityClub. Der Schriftverkehr sowie alle sonstigen Informationen erfolgen in deutscher oder englischer Sprache.
2. Vertragsgegenstand
Diese AGB enthalten Bestimmungen, nach deren Maßgabe für vom Kunden, sofern dieser
Verbraucher iSd § 1 KSchG ist, getätigte bonifizierbare Umsätze Bonuspunkte („VitalityClub-Punkte“) gutgeschrieben werden bzw. nach deren Maßgabe der Kunde Angebote des VAMED VitalityClubs in Anspruch nehmen kann. Eine aktuelle Liste der teilnehmenden Resorts der VAMED Vitality World finden Sie unter https://www.vitalityworld.com. Die Mitgliedschaft am VAMED VitalityClub ist kostenlos, an die Person des Kunden gebunden und nicht übertragbar.
3. Anmeldung zum VAMED VitalityClub
Anmeldungen zum VAMED VitalityClub sind unter https://www.vitality-world.com oder über die VitalityClub-App möglich. Es besteht weiters die Möglichkeit, die Anmeldung zum VAMED VitalityClub direkt in den Resorts der VAMED Vitality World über dort aufliegende Tablets vorzunehmen. Mit Übermittlung der Anmeldedaten (Login-Daten) durch VAMED Standortentwicklung und Engineering GmbH, Sterngasse 5, 1230 Wien, („VSG“) gilt der Antrag auf Teilnahme zum VAMED VitalityClub als angenommen. Das Vertragsverhältnis kommt zwischen VSG und dem Kunden zustande. Der Kunde muss bei Vertragsabschluss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die VitalityClub-Karte ist grundsätzlich eine digitale Karte. Die Ausstellung der VitalityClub-Karte als physische Karte im Scheckkartenformat ist – sofern vom Kunden gewünscht – möglich und für den Kunden kostenlos. Die Inanspruchnahme der Angebote im Rahmen des VAMED VitalityClubs ist für den Kunden kostenlos. Die aktuellen Vorteile des VAMED VitalityClubs finden Sie unter https://www.vitality-world.com.
4. VitalityClub-Konto und Vorteile
Für jeden am VAMED VitalityClub teilnehmenden Kunden wird ein Konto („VitalityClub-Konto“) geführt. Der Kontostand des VitalityClub-Kontos weist die Bonuspunkte („VitalityClub-Punkte“) aus, die auf Basis der getätigten Umsätze des Kunden beim Bezahlvorgang unter Vorweis der Mitgliedschaft zum VAMED VitalityClub generiert wurden. Diese Umsätze werden – sofern sie nicht von der Bonifikation ausgenommen sind – in VitalityClub-Punkte umgerechnet. Von der Bonifikation ausgenommen sind Umsätze beim Erwerb von Gutscheinen sowie bei der Konsumation von medizinischen Leistungen, die Ortstaxe, Halbjahres- und Jahresmitgliedschaften sowie Mitgliedsbeiträge in den teilnehmenden Resorts, Fremdleistungen innerhalb eines teilnehmenden Resorts (zB Frisör, Einkäufe in den Shops, Trinkgelder, Aufenthalte, die über einen Reiseveranstalter, externe Online-Buchungsplattformen, Agenturen oder über Versicherungen gebucht wurden und vertraglich vereinbarte Sonderraten). Die Resorts der VAMED Vitality World behalten sich vor, durch entsprechende Bekanntmachung andere Umsätze von der Bonifikation auszunehmen. Die nachträgliche Berücksichtigung von getätigten Umsätzen auf dem VitalityClub-Konto ist innerhalb von drei Monaten ab dem Rechnungsdatum durch Zusendung der Rechnung und der Kartennummer, auf der Rückseite unter dem Strichcode, an das jeweilige Resort der VAMED Vitality World möglich.
Der Umrechnungsfaktor „Umsätze zu VitalityClub-Punkten“ wird von der VSG festgelegt. Die auf dem VitalityClub-Konto angesammelten VitalityClub-Punkte können unter in der VitalityClub-App, im VitalityClub-Portal oder über die in den Resorts der VAMED Vitality World aufliegenden Tablets gegen Gutscheine („VitalityClub-Gutscheine“) eingelöst werden. Die Vorteile des VAMED VitalityClubs können bei den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme teilnehmenden Resorts der VAMED Vitality World durch Vorlage des digitalen VitalityClub-Gutscheins konsumiert werden. Die auf dem VitalityClub-Konto verfügbaren VitalityClub-Punkte verfallen 36 Monate nach ihrem Entstehen (das ist jener Tag, an dem die Punkte dem jeweiligen VitalityClub-Konto gutgeschrieben werden). Bis zum 31.03.2022 verfügbare VitalityClub-Punkte können ausschließlich bis zum 31.12.2022 eingelöst werden. Der kommerzielle Handel mit VitalityClub-Gutscheinen (z.B. über Internetplattformen) ist untersagt.
5. Bonusstufensystem
Das Bonusstufensystem VitalityClub-PLUS des VAMED VitalityClubs setzt sich aus den drei Stufen CLASSIC, SILVER und GOLD zusammen. Die aktuelle Bonusstufe ist beim Log-in in das VitalityClub-Konto ersichtlich. Die Zuordnung in eine Bonusstufe erfolgt aufgrund der gesammelten VitalityClub-Punkte auf dem VitalityClub-Konto. Bei der Anmeldung zum VAMED VitalityClub befindet sich der Kunde in der Stufe CLASSIC. Die Stufe SILVER wird durch das Sammeln von mindestens 12.500 VitalityClub-Punkten innerhalb eines Zeitraumes von 36 Monaten erreicht; für das Erreichen der Stufe GOLD sind mindestens 38.000 Punkte ebenfalls innerhalb eines Zeitraumes von 36 Monaten erforderlich. Details zu den einzelnen Bonusstufen sind unter https://www.vitalityworld.com ersichtlich.
6. Gültigkeitsdauer/Kündigung
Der Teilnahme am VAMED VitalityClub liegt ein unbefristeter Vertrag zugrunde. Der Kunde kann das Rechtsverhältnis jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung aufkündigen. Das Rechtsverhältnis kann ebenso durch Löschung des Profils in der App oder Webapp durch den Kunden selbst erfolgen. VSG kann das Rechtsverhältnis jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten ohne Angabe von Gründen schriftlich aufkündigen. Nach Zustellung der Kündigung können keine VitalityClub-Punkte auf dem VitalityClub-Konto gutgeschrieben werden; eine Punkteeinlösung ist nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr möglich; bereits bezogene VitalityClub-Gutscheine verlieren ihre Gültigkeit; ebenso können die weiteren Clubvorteile nicht mehr genützt werden. Darüber hinaus ist VSG berechtigt, bei nachweislichem Missbrauch des Bonusprogramms und bei falschen Angaben oder Verhalten, das den Interessen von VSG schadet den Kunden mit sofortiger Wirkung von der weiteren Teilnahme am VAMED VitalityClub auszuschließen und sämtliche Daten zu löschen.
In diesem Fall verfallen automatisch alle auf dem VitalityClub-Konto gesammelten VitalityClub-Punkte und VitalityClub-Gutscheine. Bei Inaktivität für einen Zeitraum innerhalb von 36 Monaten ist VSG berechtigt, das Vertragsverhältnis nach vorheriger Information an die zuletzt bekannt gegebene Emailadresse des Kunden zu beenden und die Daten zu löschen.
7. Gewährleistung, Haftungsbeschränkung
Die Barablöse von VitalityClub-Punkten, VitalityClub-Gutscheinen und weiteren Clubvorteilen ist ausgeschlossen. Die Barablöse ist auch dann ausgeschlossen, wenn ein Resort der VAMED Vitality World vorübergehend oder gänzlich geschlossen wird oder nicht mehr zu den Resorts der VAMED Vitality World zählt. Die Resorts der VAMED Vitality World und VSG haften weder für Systemstörungen oder Ausfälle des VAMED VitalityClubs noch für deren Konsequenzen. Die Resorts der VAMED Vitality World und VSG haften weiters nicht bei einem etwaigen Missbrauch des VAMED VitalityClubs und/oder der VitalityClub-Gutscheine infolge von Verlust oder Diebstahl.
8. Adress- bzw. Namensänderung/Änderungen der AGB bzw. des Programms
Der Kunde kann die Änderung seiner Adresse oder seines Namens jederzeit schriftlich in der VitalityClub-App oder im VitalityClub-Portal vornehmen. Zusendungen und Erklärungen an die zuletzt vom Kunden bekannt gegebene Adresse gelten als dem Kunden wirksam zugestellt, wenn dieser die Änderung seiner Adresse nicht bekannt gegeben hat. Die jeweils aktuellen Geschäftsbedingungen sind auf den Websites der Resorts der VAMED Vitality World sowie unter https://www.vitality-world.com oder der VitalityClub-App einzusehen. VSG ist jederzeit und nach alleinigem Ermessen und ohne vorherige Benachrichtigung berechtigt, den VAMED VitalityClub einzustellen und/oder diesen sowie die AGB zu modifizieren, begrenzen oder auszusetzen. Eine allfällige Änderung oder Ergänzung der AGB wird dem Kunden in der VitalityClub-App oder im VitalityClub-Portal zur Kenntnis gebracht. Die Änderung oder Ergänzung gilt vom Kunden als genehmigt, sofern der Kunde nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis der Änderungsmitteilung einen schriftlichen Widerspruch an den Absender der
Änderungsmitteilung übermittelt. Der Kunde wird in der Mitteilung der Änderung der AGB auf die Widerspruchsmöglichkeit innerhalb der Frist und die Folgen des Unterbleibens des Widerspruches ausdrücklich hingewiesen.
9. Datenschutz
Die aus der Teilnahme des Kunden am VAMED VitalityClub stammenden
personenbezogenen Daten, das sind Name, Anrede, Titel, Personenanzahl im Haushalt, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer sowie Geburtsdatum und Sprache. Weitere Personenbezogene Daten sind darüber hinaus Informationen zum Newsletter, VitalityClubKontodaten, ggf. Resort der VAMED Vitality World, in welchem sich der Kunde angemeldet hat, Anmeldedatum sowie Daten, die in weiterer Folge im Zuge eines Hotel- und/oder Thermenaufenthalts bekanntgegeben werden, das sind Präferenzen zu Zimmerkategorie und Zimmerausstattung, Getränke- und Speisenpräferenzen, Essensgewohnheiten, Allergien, Haustiere, Anreiseart, Early Check-in bzw. Late Checkout, Bademantelgröße, Präferenzen zu buchbaren Freizeitaktivitäten und Treatments, Sonderwünsche aufgrund von körperlichen Beeinträchtigungen oder Krankheiten, Familienstand, Anzahl der Kinder und Geburtsdatum der Kinder (kurz die „Daten“). All jene Daten werden von VSG verarbeitet und mit den anderen am VAMED VitalityClub teilnehmenden Resorts der VAMED Vitality World geteilt (das sind: 1) Aqua Dome Tirol Therme Längenfeld GMBH & CO KG, 2) TAUERN SPA WORLD Betriebs GmbH & Co KG, 3) TBG Thermenzentrum Geinberg BetriebsgmbH, 4) TBL Therme Laa a.d. Thaya – Betriebsgesellschaft m.b.H, 5) Therme Wien GmbH & Co KG, 6) Heilbad Sauerbrunn Betriebsgesellschaft m.b.H., 7) Therme Seewinkel Betriebsgesellschaft m.b.H., 8) Gesundheitsresort Gars Betriebs GmbH). Die Verarbeitung und die Übermittlung der Daten an die anderen Resorts der VAMED Vitality World ist für die Verwaltung der Teilnahme am VAMED VitalityClub und des VitalityClub-Kontos des Kunden (Gutschreiben der Bonuspunkte, Einlösen in einem anderen Resort der VAMED Vitality World etc.) erforderlich. Bei Nichtbereitstellung der Informationen ist eine Teilnahme am VAMED VitalityClub nicht möglich. Zwecke der Datenverarbeitung sind die Verwaltung des VitalityClub-Kontos des Kunden, die Abwicklung der Vorteile aus dem VAMED VitalityClub, die Kundenbetreuung und – sofern der Kunde eingewilligt hat – das Marketing für Produkte, Dienstleistungen und Services der Resorts der VAMED Vitality World, Aktionen und Veranstaltungen sowie betreffend Neuigkeiten der Resorts der VAMED Vitality World (einschließlich der Zusendung von entsprechenden Marketingmaterialien per Post, E-Mails, SMS sowie Kontaktaufnahme per Telefon).
Die Verarbeitung zwecks Verwaltung der Teilnahme am VAMED VitalityClub erfolgt auf Basis von Art 6 (1) b) EU-Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) (Erfüllung des Vertrages). Die Verarbeitung der Daten zwecks Marketings erfolgt auf Basis von Art 6 (1) a) DSGVO (Einwilligung).
Die Daten werden für den Zweck der Bereitstellung des elektronischen Systems für den VAMED VitalityClub sowie zu Marketingzwecken von hello again GmbH (Dr. HerbertSperl-Ring 3/6, 4060 Leonding), mediasupport GmbH (Lerchenfelder Straße 124/Top 6, 1080 Wien), vendo Kommunikation + Druck GmbH (Johannes-Gutenberg-Strasse 2, 4840 Vöcklabruck) AUSTRIACARD AG (Lamezanstraße 4-8, 1230 Wien), protel hotelsoftware GmbH (Europaplatz 8, 44269 Dortmund), TravelClick, Inc. (Via Augusta, 117, Barcelona 08006, Spanien), high.one Marketing OG (Gurkgasse 43/Top 2, 1140 Wien),
Druckwerkstatt Handels GmbH (Hosnedlgasse 16b, A-1220 Wien) und Betterspace GmbH (Oberpörlitzer Straße 2, 98693 Ilmenau), TAC – The Assistant Company (Schildbach 211, 8230 Hartberg, Österreich) und Incert eTourismus GmbH & Co KG (Leonfeldner Str. 328, 4040 Linz) verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht.
Die Angaben zum Datenschutzbeauftragten für die VAMED Standortentwicklung und Engineering GmbH und der Resorts der VAMED Vitality World lauten:
Mag. Per-Oliver Gustavson, Sterngasse 5, 1230 Wien.
Die Daten werden für die Dauer der Teilnahme am VAMED VitalityClub gespeichert und darüber hinaus solange gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen, Rechtsansprüche aus der Vertragsbeziehung geltend gemacht werden können oder sonstige berechtigte Gründe eine weitere Speicherung rechtfertigen.
Die Einwilligung zur Zusendung von Post, E-Mails, SMS und Kontaktaufnahme per Telefon kann jederzeit schriftlich (Email: club@vitality-world.com) widerrufen werden. Dies berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf. Weiters hat der Kunde jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Auskunft über die ihn betreffenden Daten, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit sowie Einbringung einer Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde (Wickenburggasse 8, 1080 Wien) oder einer anderen zuständigen Aufsichtsbehörde im Land seines Wohnsitzes.
10. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches materielles Recht mit Ausnahme der Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechts. Erfüllungsorte sind die teilnehmenden Resorts der VAMED Vitality World. Gerichtsstand ist Wien, Innere Stadt, sofern nicht aufgrund verbraucher-(konsumenten-)schutzrechtlicher Bestimmungen zwingend ein anderer Gerichtsstand vorliegt. Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten, berührt dies nicht die Wirksamkeit und Verpflichtung der Einhaltung der übrigen Bestimmungen der AGB.
Stand: 24.November 2022